Die Pkonto Bescheinigung - Kontopfändungsschutz auf Ihrem Girokonto

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes am 01. Juli 2010, können Sie Ihr bestehendes Girokonto (Gehaltskonto)
in ein sogenanntes
Pkonto oder
P-Konto umwandeln,
beziehungsweise ein neues Konto als Pkonto einrichten.
Sie erhalten so ein Bankkonto, das bis mindestens 985,15 € pro Monat vor Kontopfändungen durch Gläubiger geschützt ist.
Erhöhen Sie Ihre Freibeträge durch eine sog. Pkonto - Bescheinigung:
Wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld 2 / Hartz IV) für weitere Personen oder Kindergeld bezogen werden,
kann der Freibetrag durch eine Bescheinigung erhöht werden.